Führerschein­klassen im Überblick

Ihr Weg zur Mobilität beginnt hier!

Ob Pkw-Führerschein, Motorradführerschein, Lkw-Führerschein oder Busführerschein – in unserer Fahrschule in Kronshagen, Kiel, Altenholz und Gettorf begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis. Auch für den Traktor-Führerschein und die Berufskraftfahrer-Qualifikation bieten wir passende Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Ganz gleich, ob Sie privat mobil werden oder beruflich neue Wege einschlagen möchten – wir unterstützen Sie mit einer strukturierten Ausbildung und persönlicher Beratung. Entdecken Sie nachfolgend unsere Führerscheinklassen und Qualifikationsangebote und finden Sie den passenden Weg zu Ihrem Ziel.

Fahrerlaubnis für die Klassen B, BF17, BE und B96

Theoretische Prüfung: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Nur für BF17:

Vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Voraussetzung an den Begleiter:

    • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
    • Mindestalter 30 Jahre
    • max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Fahrschule Lemke Kronshagen
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Fahrerlaubnis für die Klassen Mofa, AM, A1, A, A2

Fahrschule Lemke Kronshagen
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Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E

Fahrschule Lemke Kronshagen
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Fahrerlaubnis für die Klassen D

Fahrschule Lemke Kronshagen
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Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E

Fahrschule Lemke Kronshagen

Zertifizierte Fahrschule für die Berufskraftfahrer-Qualifikation

Professioneller Straßengüter- und Personenverkehr

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte Fahrer/in tätig sein zu dürfen.

Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.

Fahrschule Lemke Kronshagen

Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§3 BKrFQG) befreit. Allerdings hat auch er alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen ihre Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber „wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben“ alle 5 Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese 35-stündige Weiterbildung muss nachgewiesen und im Führerschein eingetragen werden! Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kann hierbei in mehrere Tagesseminare z. B. 7 Stunden pro Jahr innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden.

Diese Schulung werden in Deutschland rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr erstmals bis September 2013 und etwa 1.000.000 Fahrer im Güterverkehr bis September 2014 benötigen.